Schwangerschaft

 
Das Ersttrimester-Screening (ETS)

Das Ersttrimester-Screening (ETS)

Das ETS wird zwischen 12. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt und ermöglicht schon am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels, eine Abschätzung des Risikos für das Vorliegen einer Chromosomenstörung und eine frühe Fehlbildungsdiagnostik.
Die Entdeckungsrate dieser Untersuchung, die eine Kombination von Ultraschall und Blutuntersuchung beinhaltet, liegt für die Trisomie 21 (auch Down Syndrom oder Mongolismus genannt) bei ca. 95%.

Bei der Risikoberechung werden das Alter der Mutter, zwei Laborwerte im Blut der Schwangeren ( freies ß-HCG und PAPP-A), die sonographisch gemessene Nackentransparenz des Ungeborenen und weitere Utraschallparameter ( z.B. Nasenbein, Ductus venosus, Trikuspidalklappe) berücksichtigt.

Die Fetal Medicine Foundation in London hat unsere Praxis für alle derzeit verfügbaren Ultraschallkriterien zertifiziert.

Ergibt die Berechnung ein geringes Risiko, kann Sie dies in der Entscheidung unterstützen, keine Fruchtwasseruntersuchung zu machen. Zeigt das Ergebnis ein erhöhtes Risiko, entscheiden Sie, ob eine weitere Diagnostik für Sie in Frage kommt.

Das ETS ist kein Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen. Die Kosten für Beratung, Ultraschall- und Laboruntersuchung müssen daher von Ihnen selbst getragen werden.

 

Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)

Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)

Im Blut jeder Schwangeren befindet sich Erbgutmaterial (DNA) des heranwachsenden Embryos. Die zellfreien DNA-Bruchstücke stammen aus der Plazenta. Sie können ab der 10. Schwangerschaftswoche mit spezialisierten Testverfahren untersucht werden. Bisher können die häufigsten Chromosomenveränderungen (Trisomie 21, 13 und 18), sowie Auffälligkeiten in der Anzahl der Geschlechtschromosomen erfasst werden.

Nach einer Beratung über die Wertigkeit und Grenzen des Verfahrens nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) und einer Ultraschalluntersuchung zur Feststellung der Vitalität der Schwangerschaft und des Schwangerschaftsalters kann die Blutabnahme erfolgen.
Unserer Einschätzung nach ist es sinnvoll, NIPT nach erfolgtem Ersttrimesterscreening mit früher Fehlbildungssonographie anzuwenden.

Ein auffälliges Testergebnis muss durch eine Chromosomenanalyse aus Chorionzotten oder dem Fruchtwasser bestätigt werden. Erst dann steht die Diagnose fest.

Der Organ-Ultraschall (19. - 21. SSW)

Der Organ-Ultraschall (19. - 21. SSW)

Zwischen 19. und 21. SSW führen wir einen so genannten "großen" Ultraschall - auch Feindiagnostik genannt - durch. Dieser ist wesentlich umfangreicher als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall in diesem Zeitraum. Neben speziellen Geräten erfordert er auch große Erfahrung der/des untersuchenden Ärztin/Arztes.

Das Ziel der Untersuchung ist eine Beurteilung der fetalen Strukturen.

Mit der Organ-Ultraschalluntersuchung sind wir in der Lage, viele Entwicklungsstörungen, darunter auch eine Vielzahl von kindlichen Fehlbildungen und Erkrankungen auszuschließen bzw. zu erkennen. Eine unauffällige Ultraschalluntersuchung bestätigt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit eine normale Entwicklung der kindlichen Organe, schließt jedoch eine kindliche Entwicklungsstörung niemals mit letzter Sicherheit aus. Auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung der/des untersuchenden Ärztin/Arztes ist es nicht möglich, dass zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen und Veränderungen erkannt werden können, da sich manche Anomalien auch erst im Schwangerschaftsverlauf manifestieren.

Die Einschätzung der Entwicklung des ungeborenen Kindes kann durch ungünstige Untersuchungsbedingungen erschwert sein, z.B. infolge verminderter Fruchtwassermenge, ungünstiger Kindslage, zu früher oder zu später Schwangerschaftswoche, kräftiger mütterlicher Bauchdecken sowie Narben. Dementsprechend bleibt ein Restrisiko im Prozentbereich für das Vorliegen von Entwicklungsstörungen bestehen.

Die spezielle Organ-Sonographie wird nur bei bestimmten Indikationen veranlasst. So zum Beispiel:

  • wenn Sie oder Ihr Partner bereits ein krankes oder mit Handicap geborenes Kind haben 
  • wenn Sie oder Ihr Partner selbst bei der Geburt eine Fehlbildung hatten
  • wenn bei Ihnen Erkrankungen vorliegen, die sich negativ auf die Entwicklung Ihres Kindes auswirken können (z.B. Diabetes mellitus) 
  • wenn Sie in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen mussten oder sich einer intensiven Röntgenuntersuchung oder einer Strahlenbehandlung unterziehen mussten 
  • wenn bei Ihnen oder Ihrem Partner eine familiäre Belastung mit möglicherweise vererbten Erkrankungen bestehen
  • bei jeglicher Auffälligkeit in den Screening-Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien

Bei bestehender Indikation werden die Kosten der von uns durchgeführten Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus führen wir den Organ-Ultraschall auch als Selbstzahlerleistung durch.

Fetale Echokardiographie (19.-21. SSW)

Fetale Echokardiographie (19.-21. SSW)

In dieser Untersuchung überprüfen wir den Aufbau und die Funktion des fetalen Herzens im Detail.

Wir schauen uns genau die Lage, die Position und die Anatomie des Herzens an und prüfen den Herzrhythmus und die venösen und arteriellen Gefäße Ihres ungeborenen Kindes . Hierbei setzen wir die Doppler- und die Farbdoppler-Sonographie ein. Sie sind nötig, um die Gefäße und Klappen auf Ihre Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren.

Die fetale Echokardiographie wird nur bei bestimmten Indikationen veranlasst. So zum Beispiel:

  • wenn Sie oder Ihr Partner bei Geburt selber einen Herzfehler hatten
  • wenn Sie ein vorgehendes Kind mit einer Herzfehlbildung haben
  • wenn Sie Medikamente in der Schwangerschaft nehmen (z.B. Anti-Epileptika, Insulin, Drogen)
  • bei fetalen Herzrhythmusstörungen
  • wenn bei Ihnen Erkrankungen bestehen wie z.B. Kollagenosen so wie Lupus Erythemathodes
  • wenn Ihr/e betreuende/r Frauenärztin/Frauenarzt eine verdickte Nackentransparenz in der Frühschwangerschaft (mehr als 3mm) erkannt hat
Doppler-Sonographie

Doppler-Sonographie

In der Frühschwangerschaft ( 12.-14. Schwangerschaftswoche ) ermöglicht die Doppleruntersuchung der Uterinagefäße eine Risikoabschätzung des Auftretens einer Präeklampsie.

Die Untersuchung hat im 3.Trimenon ab 25 SSW als Ziel, das Wachstum Ihres Ungeborenen und die fetale Versorgung durch die Messung des Blutflusses in den mütterlichen und fetalen Gefäßen zu kontrollieren.

Eine Doppler-Untersuchung ist begründet, bei

  • Verdacht auf vermindertes Wachstum oder Wachstumsstillstand des Kindes 
  • verminderter Fruchtwassermenge 
  • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz 
  • Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen 
  • Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung 
  • Blutgruppenunverträglichkeit, schwangerschaftsbedingte Erkrankungen der Mutter wie z.B. Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Präeklampsie (sog. Schwangerschaftsvergiftung), Nierenerkrankung 
  • bestimmten Infektionen (z.B. Ringelröteln) 
  • Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft 
  • Mehrlingsschwangerschaften
3D-/4D-Sonographie

3D-/4D-Sonographie

Die 3D - Sonographie ermöglicht eine räumliche, plastische Darstellung von Befunden. Bei der 4D - Sonographie kann diese plastische Darstellung zusätzlich in realer Bewegung erfasst werden. Die Durchführbarkeit der Untersuchung ist stark abhängig von der Lage des Kindes, der Fruchtwassermenge und der mütterlichen Bauchdecke.

Aus ärztlicher Sicht ist die 3D - Sonographie eine ergänzende Möglichkeit, Befunde differenzierter abzuklären.

 

Für die werdenden Eltern aber ermöglicht diese Ultraschalldarstellung eine stärkere Bindung an das Kind durch den Blick z.B. auf das Gesicht oder eine Hand oder eine bestimmte Bewegung. Die 3D - Sonographie auf Wunsch ist keine Kassenleistung und wird in unserer Praxis immer mit einer zusätzlichen Standardultraschalluntersuchung durchgeführt. ( IGEL-Leistung ).

Punktionen: Chorionzottenbiopsie und Amniocentese

Chorionzottenbiopsie und Amniocentese

Was ist eine Chorionzottenbiopsie?

Bei der Chorionzottenbiopsie wird Chorion(=Mutterkuchen)-Gewebe auf Chromosomenstörungen untersucht. Fetus und Mutterkuchen entwickeln sich beide aus der befruchteten Eizelle und haben daher einen identischen Chromosomensatz. Mit einer dünnen Nadel wird eine kleine Menge des Chorion-Gewebes durch die Bauchdecke entnommen. Der Eingriff wird mit Ultraschall überwacht und dauert ein bis zwei Minuten.
In ungefähr 1% der Fälle ist eine Wiederholung des Eingriffs nötig, weil es kein eindeutiges Ergebnis gegeben hat.

Welche Risiken hat der Test?

Das Risiko einer Fehlgeburt verursacht durch die Chorionzottenbiopsie liegt bei 0,5-1% und ist vergleichbar mit dem Risiko der Fruchtwasseruntersuchung nach 14 Schwangerschaftswochen.

Was ist eine Fruchtwasserpunktion?

Ziel dieser Untersuchung ist, eine Chromosomenanalyse an den kindlichen bzw. fetalen Zellen in dem Fruchtwasser durchzuführen.
Nach einer zuvor sorgfältigen Ultraschalluntersuchung wird die Entnahme des Fruchtwassers unter Ultraschallüberwachung mit einer dünnen Nadel durch die Bauchdecke durchgeführt. Die Punktion dauert 1 bis 2 Minuten und ist nicht schmerzhaft.

Welche Risiken hat der Test?

Jede Punktion ist ein kleiner Eingriff, dessen Durchführung sehr selten zu Komplikationen führen kann. Das Risiko, eine Fehlgeburt auszulösen, beträgt ungefähr 0.5%-1%.
Nach einer Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion empfehlen wir, dass Sie sich nach dem Eingriff körperlich schonen. Das heißt, keine größeren körperlichen Aktivitäten planen in Bezug auf Beruf, Sport, Reisen oder Haushalt. Liegen ist nicht erforderlich.

Sowohl die Chorionbiopsie als auch die Fruchtwasseruntersuchung führen wir in unserer Praxis nicht durch, vermitteln Ihnen aber gerne einen kompetenten Kollegen.